Artikel - AGB für das Abo-Angebot Uffa!
Es gelten grundsätzlich die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Bergbahnen Chur-Dreibündenstein AG (BCD). Bezüglich der Kampagne Uffa! vom 18.9.2024 bis 30.11.2024 und der Nutzung von www.uffa.ch gelten insbesondere folgende zusätzlichen Bestimmungen:
Die BCD entscheiden per 30.11.2024, ob sie das Abo-Angebot Uffa! aufrecht erhalten. Sie verpflichten sich, das Angebot zu halten, wenn 1'118 Abos bis zum 30.11.2024 bestellt worden sind. Im weiteren gelten die Preise und Bedingungen gemäss Tarifblatt.
Die Uffa-Abos sind nach der Bezahlung ab dem 7.12.2024 gemäss den veröffentlichten Betriebszeiten der BCD nutzbar. Die BCD behält sich vor, die Betriebszeiten dem Geschäftsgang, Revisionsarbeiten, Witterungsverhältnissen und anderen Einflüssen anzupassen. Der Kunde hat bei eingeschränkten Betriebszeiten keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Zudem berechtigt das Uffa-Abo zum Bezug von um 20% vergünstigten Winter-Tageskarten in Arosa Lenzerheide. 50% Rabatt gibt es in den 14 folgenden Schneesportgebieten der KMS-Skigebiete der Region Mitte: Savognin, Grüsch, Splügen, Pradaschier, Feldis, Tschiertschen, Sarn- und Tschappina-Heinzenberg, Avers, Bergün, Bivio, San Bernardino, Obermutten, Seewis.
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Skigebiets infolge einer Pandemie erlangt das Uffa-Abo automatisch Gültigkeit in allen anderen KMS-Skigebieten.
Werden alle Anlagen der BCD und der oben erwähnten BCD-Partner der KMS-Skigebiete infolge Pandemie behördlich geschlossen, bekommt der Kunde eine Rückerstattung in Form einer Verrechnung mit dem Kauf der nächsten Uffa-Karte oder als Gutschein gemäss folgender Formel:
Bezahlter Preis x Ausfalltage infolge Pandemie / 260 Betriebstage
Die Ausfalltage gelten ab Unterschreiten von 260 Betriebstagen als Folge der Anordnung. Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Auszahlung der Rückerstattung ist ausgeschlossen.
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